Tribunal

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Syrian

25, Männlich

Beiträge: 69

Tribunal

von Syrian am 14.11.2020 00:42

Das Tribunal bildet die Regierung aller raumfahrenden Völker. Traditionell wird es von einer Harpyie angeführt, die das Amt auf Lebenszeit inne hat (ein männlicher Vertreter dieser Art ist nicht als Vorsitz ausgeschlossen, aber durch das geringe Männeraufkommen dieses Volkes sehr unwahrscheinlich). Der Tribunalsvorsitz leitet die Sitzungen, erteilt Sprechern das Wort, behält den Überblick über zu behandelnde Punkte und dergleichen. Um nicht beeinflussend auf andere Tribunalsmitglieder zu wirken, hat der Vorsitz in Abstimmungen keine eigene Stimme, trifft aber in Patt-Situationen die Entscheidung. Für den Falle des Todes des Vorsitzenden, muss dieser bereits vorher geeignete Kandidaten ausbilden und in seine Arbeit einführen, ebenso den Namen seines Nachfolgers in einer verschlüsselten Datei aufbewahren - sollte sich zu Lebzeiten des aktuellen Vorsitzes jemand Besseres finden als in der Datei steht, kann der Name jederzeit durch den Vorsitz geändert werden. Nach dessen Tod geht diese Datei an den Code-Meister, der als Einziger in der Lage ist, die Datei zu entschlüsseln. Er arbeitet allein für das Tribunal, ist aber selbst kein Teil davon und gilt damit als neutrale Partei.

 

Ansonsten setzt sich das Tribunal aus jeweils zwei Vertretern der raumfahrenden Völker zusammen, die ihr Amt je nach Lebenserwartung fünf bis zehn Jahre bekleiden. Diese beiden Vertreter müssen nicht zwangsläufig Politiker sein, jeder kann berufen werden. Volksintern werden nach Ablauf einer Amtsperiode fünf Verterter gewählt, aus denen die beiden Tribunalsmitglieder bestimmt werden. Hierbei wählt das bereits bestehende Tribunal für beide Sitze einzeln, wobei die Kandidaten in ihrer Wahl eine absolute Mehrheit von mindestens 70% erhalten müssen.

In seltenen Fällen kommt es allerdings auch vor, dass die Amtszeit aller Tribunalsmitglieder sich ihrem Ende neigt und ein neues Tribunal gewählt werden muss. In diesem Fall wählt die vorsitzende Harpyie aus den jeweils fünf volksintern gewählten Kandidaten einen Vertreter pro Volk aus, der seinen "Partner" selbst aus den verbliebenen vier Kandidaten wählen kann.

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